Stand: 29.07.2010   
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Krankenkassen Lexikon

Akupunktur

Die Akupunktur ist ein Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Dabei werden dünne Nadeln an genau festgelegten Punkten in die Haut (Akupunkturpunkt) eingestochen. Am 18.04.06 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen im Rahmen einer Schmerztherapie als Kassenleistungen anerkannt wird. Bei Kopfschmerzbehandlungen wurde die Akupunktur nicht in den Leistungskatalog aufgenommen, da kein Vorteil gegenüber der herkömmlicher Therapien festgestellt wurden.





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