Abfindungen
In der Sozialversicherung sind Abfindungen beitragspflichtig, wenn es sich um Abfindungen für rückständiges Arbeitsentgelt oder bei fortbestehenden Arbeitsverhältnis wegen Rückführung auf die tarifliche Einstufung handelt. Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes sind beitragsfrei.
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