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Im Einkommensteuerrecht wird zwischen Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten unterschieden. Die Differenzierung ist insbesondere für die Ermittlung des Gesamteinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Sinne von Bedeutung. Als Überschusseinkunftsarten werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts bezeichnet. Das Gesamteinkommen wird bei diesen Einkunftsarten ermittelt, indem von den Einnahmen die zur Einkünfteerzielung erforderlichen Ausgaben (Werbungskosten) abgezogen werden.
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