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zusätzliche häusliche Krankenpflege

Krankenkassentest: zusätzliche häusliche Krankenpflege
zusätzliche häusliche Krankenpflege
Zu den Leistungen der erweiterten häuslichen Krankenpflege zählen Pflegeleistungen, die über die reine Behandlungspflege hinausgehen. Dazu gehören wichtige Hilfsdienste der hauswirtschaftlichen Versorgung (Putzen, Aufräumen, Einkaufen, Wäsche waschen) sowie eine Grundpflege, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt. Die meisten Krankenkassen gewähren prinzipiell Mehrleistungen in diesem Bereich. Diese unterscheiden sich jedoch im Detail und in der konkreten Ausgestaltung.

3 Sterne - Zusätzliche häusliche Krankenpflege wird gewährt, u.a. wenn die Kasse bei der Sicherungspflege zusätzlich/automatisch die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt.

Testergebnisse sortieren nach:
  • Bewertung von AOK Baden-Württemberg mit 3 Sternen
    Die AOK Baden-Württemberg erbringt für ihre Versicherten mit dem Pflegegrad 1 zusätzlich zur Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für die Dauer von höchstens zwölf Wochen. Die AOK übernimmt für ihre Versicherten, die täglich durchgehend für 24 Stunden der aufwändigen Behandlungspflege bedürfen und in einer stationären Pflegeeinrichtung im wohnen, die Kosten für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Bewertung von AOK Rheinland/Hamburg mit 3 Sternen
    Die AOK Rheinland/Hamburg erstattet über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zusätzlich die von einem Vertragsarzt verordnete häusliche Krankenpflege im Haushalt des Versicherten, wenn hierdurch Grundpflege, Behandlungspflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung über eine selbstbeschaffte Ersatzkraft (z. B. Angehörige, Nachbarn oder im Rahmen der Quartiershilfe) sichergestellt wird und es sich um einfachste Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege handelt. Der Leistungsanspruch beträgt maximal 6 EUR bzw. 12 EUR pro Tag. Voraussetzung für den Anspruch auf maximal 12 EUR ist, dass die Ersatzkraft nicht im gleichen Haus lebt, wie der Versicherte.
  • Bewertung von AOK Sachsen-Anhalt mit 3 Sternen
    Versicherte erhalten auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu 7 Tage je Krankheitsfall, wenn als Behandlungspflege „subcutane Infusionen“ (Geben von Flüssigkeit unter die Haut) ärztlich verordnet wird.
  • Bewertung von Audi BKK mit 3 Sternen
    Versicherte erhalten neben einer zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlichen Behandlungspflege (§ 37 Absatz 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für maximal zwei Stunden täglich und längstens 26 Wochen je Krankheitsfall. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann.
  • Bewertung von BAHN-BKK mit 3 Sternen
    Die BAHN-BKK gewährt neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn die Versorgung nicht als Regelleistung nach § 37 Abs.1a SGB V sichergestellt werden kann. Die BAHN-BKK erbringt diese Pflege bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat, wenn höchstens eine Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad 1 vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 4 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von BARMER mit 3 Sternen
    Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
  • Bewertung von BERGISCHE Krankenkasse mit 3 Sternen
    Neben der Behandlungspflege erhalten die Versicherten der BERGISCHEN auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sofern diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person die Pflege und Versorgung nicht im erforderlichen Umfang übernehmen kann. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Die Zeiten der häuslichen Krankenpflege anstatt stationärer Krankenhausbehandlung werden angerechnet.
  • Bewertung von Bertelsmann BKK mit 3 Sternen
    Dient die häusliche Krankenpflege der Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung, übernimmt die BKK, über die Behandlungspflege hinweg, auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist, dass keine Leistung der Pflegeversicherung bezogen wird.
  • Bewertung von BIG direkt gesund mit 3 Sternen
    Die BIG erbringt Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung zusätzlich zur Behandlungspflege auch dann, wenn die Häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig ist. Diese Mehrleistung wird für maximal 4 Wochen je Krankheitsfall erbracht.
  • Bewertung von BKK Akzo Nobel Bayern mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege wird die zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderliche Grundpflege und ggf.hauswirtschaftliche Versorgung zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt. Die Leistungen werden nicht gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt oder eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Der Anspruch umfasst Sachleistungen bis zu einer Höhe von 307 EUR je Kalendermonat.
  • Bewertung von BKK DürkoppAdler mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI (Pflegegrade 2 bis 5) nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege begrenzt, maximal jedoch für die Dauer von 12 Wochen. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 37 Absatz 5 i. V. m. § 61 Absatz 3 SGB V.
  • Bewertung von BKK EUREGIO mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Monat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 2 Monate je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von BKK exklusiv mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn ein Pflegegrad ab Grad II im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person die erkrankte Person nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Bei der die Leistung auslösenden Erkrankung muss es sich um eine akute, nicht chronische, Erkrankung handeln.
  • Bewertung von BKK Herkules mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 4 Wochen im Kalenderjahr begrenzt.
  • Bewertung von BKK Linde mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 12 Wochen je Krankheitsfall und höchstens 400 EUR im Monat begrenzt. Im Bereich der Haushaltshilfe arbeiten wir eng mit den Experten von Pflegix zusammen. Pflegix hat sich mit dem Motto "Für Ihr Plus an Lebensqualität" zum Ziel gesetzt, hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen. Aufgrund eines deutschlandweiten Helfernetzwerks, kann Pflegix im Unterstützungsfall sofort tätig werden und garantiert innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Als Versicherter der BKK Linde wird Ihnen so umgehend qualifizierte Hilfe vermittelt, ohne dass Sie sich persönlich um einen Dienstleister kümmern müssen. Ein weiterer Anbieter im Bereich der Haushaltshilfe ist die Firma "Zeitreicher". Zeitreicher ist ein etablierter Vermittler von Pflegedienstleistern, Alltagshilfen und handwerklichen Dienstleistern im Bereich der Haushaltshilfe. Das Netzwerk der zeitreicher GmbH umfasst mehr als 8.000 Partnerunternehmen mit mehr als 30.000 Arbeitskräften.
  • Bewertung von BKK mkk mit 3 Sternen
    Übernahme der Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn eine Behandlungspflege zu Hause angeordnet ist – unbegrenzt für die Dauer der Behandlungspflege, max. 25 Einsätze im Monat
  • Bewertung von BKK PFAFF mit 3 Sternen
    Neben der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird für die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ein Pflegeeinsatz pro Kalendertag erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 4 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von BKK Pfalz mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für maximal eine Stunde je Pflegeeinsatz und längstens 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege, längstens auf 26 Wochen je Krankheitsfall begrenzt. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst der 25 Krankenversicherung (MDK) die Notwendigkeit sozialmedizinisch für erforderlich hält.
  • Bewertung von BKK ProVita mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für eine Stunde je Pflegeeinsatz und längstens für 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht. Die Dauer ist auf 6 Wochen je Krankheitsfall, maximal für die Dauer der Behandlungspflege begrenzt. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
  • Bewertung von BKK SBH mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erfor-derlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 26 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von BKK VDN mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und längstens für 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht. Die Dauer ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt, maximal für die Dauer der Behandlungspflege.
  • Bewertung von BKK VerbundPlus mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 13 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von BKK WERRA-MEISSNER mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf einen Monat je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von BKK Wirtschaft & Finanzen mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege begrenzt.
  • Bewertung von BKK ZF & Partner mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zu Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat max. 310 € erbracht.
  • Bewertung von BKK24 mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Ansprüche nach dem SGB XI mit min-destens Pflegegrad 2 nicht bestehen für längstens eine Stunde je Pflegeeinsatz und höchstens 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht sowie eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versor-gen kann. Die Dauer ist auf acht Wochen je Krankheitsfall begrenzt. Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 37 Absatz 5 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V.
  • Bewertung von BOSCH BKK mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege begrenzt.
  • Bewertung von Debeka BKK mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für eine Stunde je Pflegeeinsatz und längstens für 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf längstens 26 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.
  • Bewertung von energie-BKK mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB V in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht. Voraussetzung ist, dass a) Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und b) keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf 12 Wochen je Krankheitsfall, maximal für die Dauer der Behandlungspflege begrenzt.
  • Bewertung von HEK-Hanseatische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Versicherte erhalten neben der Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, soweit und solange diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind und eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann. Der Anspruch entfällt ab dem Zeitpunkt, ab dem Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) eintritt.
  • Bewertung von IKK - Die Innovationskasse mit 3 Sternen
    Üblicherweise werden die Kosten für vier Wochen übernommen, die IK leistet in begründeten Fällen für ihre Versicherten bis zu 26 Wochen die häusliche Krankenpflege.
  • Bewertung von IKK Südwest mit 3 Sternen
    Die IKK erbringt für Versicherte, die nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind, nach § 37 Abs. 2 SGB V als häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung zusätzlich zur Behandlungspflege Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für die Dauer der Notwendigkeit, längstens für acht Wochen je Krankheitsfall.
  • Bewertung von KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 3 Sternen
    Sofern eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist oder vermieden werden soll, haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal. Die KKH übernimmt für Sie die Kosten für eine medizinisch erforderliche Pflegekraft, sofern keine Person im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Zu den Aufgaben der Pflegekraft gehört neben der Behandlungs- und Grundpflege ggf. auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Art und Dauer der Versorgung und ist regional unterschiedlich.
  • Bewertung von mhplus BKK mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege, höchstens 26 Wochen je Krankheitsfall begrenzt. „Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 37 Abs. 5 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V.“
  • Bewertung von Mobil Krankenkasse mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege begrenzt.
  • Bewertung von Pronova BKK mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erbringt die Pronova BKK die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege, jedoch auf höchstens acht Wochen begrenzt.
  • Bewertung von SBK mit 3 Sternen
    Versicherte erhalten neben einer zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlichen Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für maximal zwei Stunden täglich und für maximal 26 Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen, d.h. wenn ein entsprechender Versorgungsbedarf festgestellt wird, kann diese Leistung auch über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und/oder versorgen kann.
  • Bewertung von SECURVITA Krankenkasse mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen innerhalb von maximal vier Wochen je Krankheitsfall erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
  • Bewertung von Techniker Krankenkasse mit 3 Sternen
    Zusätzlich zur Behandlungspflege erhalten Versicherte als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind. Der Anspruch besteht ohne zeitliche Begrenzung.
  • Bewertung von VIACTIV Krankenkasse mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu zwei Pflegeeinsätze je Kalendertag, längstens bis 26 Wochen je Krankheitsfall erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
  • Bewertung von WMF BKK mit 3 Sternen
    Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann, für die Dauer von 12 Wochen je Krankheitsfall.
  • Bewertung von AOK Bayern mit 0 Sternen
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