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Liste der IKK

Die Innungskrankenkassen (IKK) sind eine der Kassenarten im Rahmen des deutschen Krankenkassensystems. Diese Form der gesetzlichen Krankenversicherung geht auf die Gründung aus Handwerkerzusammenschlüssen, sogenannte Innungen, zurück. In Deutschland gibt es derzeit sechs Innungskrankenkassen, vier davon sind bundesweit geöffnet. Die Innungskrankenkassen zählen etwa 5,4 Millionen Mitglieder und haben im Vergleich zu den AOK oder Ersatzkassen einen eher geringen Marktanteil. Diese sechs Innungskrankenkrankenkassen sind die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK - Die Innovationskasse und die IKK Südwest.

Service und Leistungen der Innungskrankenkassen

Die einzelnen Innungskrankenkassen sind unabhängige Rechtsträger und unterscheiden sich demnach in ihren Beitragssätzen und Leistungen. Wie bei allen Krankenkassen gibt es bei den deutschen Innungskrankenkassen etwa Regelungen zum Krankengeld, zum Pflegegeld und zum Mutterschaftsgeld. Zudem gibt es das sogenannte IKK Gesundheitskonto, über das Mitglieder auf eine Reihe von zusätzlichen Leistungen speziell auf Kinder, Familien und Erwachsene zugeschneiderte Angebote zugreifen können.

Das von den IKK gezahlte Krankengeld berechnet sich aus dem Arbeitsentgelt, das zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit verdient wurde und liegt zwischen 70 und 90 Prozent des Nettogehalts. Krankengeld kann höchstens für eine Dauer von 78 Wochen auf drei Jahre verteilt erhalten werden.

Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist gezahlt, die sechs Wochen vor der Geburt beginnt und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt anhält. Das Geld wird anteilig von Arbeitgeber und Krankenkasse gezahlt. Für Selbstständige beträgt das Mutterschaftsgeld dieselbe Höhe wie Krankengeld. Pflegegeld steht ab Pflegegrad 2 für häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zur Verfügung und wird durch kostenlose Beratung ergänzt.

Verwaltung, Dachverband und Rechtsaufsicht der IKKn

Die Innungskrankenkassen sind Behörden und stehen unter Rechtsaufsicht des Staates. Die Krankenkassen verwalten sich über einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat, der durch die demokratischen Sozialwahlen bestimmt wird, selbst. Diese entsprechenden Verwaltungsräte der einzelnen Innungskrankenkassen bestehen zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Über den Dachverband IKK e.V. werden die Interessen der Innungskrankenkassen vertreten.