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Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden

Bonusprogramme der IKK classic

Bonusmodelle für Erwachsene

IKK Bonus

Altersgrenze:

  • keine

Bonusfähige Aktivitäten:

1. Bereich Gesetzliche Vorsorge und Impfungen (ab der 1. Maßnahme bonusfähig) 

  • Schutzimpfung (je 5 Euro)
  • Gesundheits-Check-up (10 Euro)
  • Krebsfrüherkennung (10 Euro)
  • Hautkrebsvorsorge (10 Euro)
  • Darmkrebsvorsorge (10 Euro)
  • Mammographie-Screening (10 Euro)
  • Mutterschaftsvorsorge (je 10 Euro)
  • erste Zahnvorsorge (5 Euro)
  • zweite Zahnvorsorge (5 Euro)
  • Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (10 Euro)
  • U1 - U11 (je 10 Euro)
  • J1 - Jugendgesundheitsuntersuchung (10 Euro)
  • J2 - Jugendgesundheitsuntersuchung (10 Euro)
  • FU1 - FU2 (insgesamt 6 zahnärtliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 6. und 72. Lebensmonat) (je 10 Euro)

2. Bereich Gesundheitsbewusstes Verhalten (ab 2 Maßnahmen bonusfähig, jede Maßnahme nur einmal im Kalenderjahr) 

a) Regelmäßige Aktivitäten:

  • Gesundheitskurs (25 Euro)
  • Fitness- oder Sportstudio (25 Euro) 
  • Sportverein oder Betriebs-/Hochschulsport (25 Euro)
  • Gemeinschaftssport im Freien mit qualifiziertem Übungsleiter (25 Euro)
  • Rückbildungsgymnastik für Frauen (25 Euro)

b) Statuswerte und Abzeichen (nur in Verbindung mit mindestens einer regelmäßigen Aktivität bonusfähig) 

  • Deutsches Sportabzeichen (25 Euro)
  • Leistungsabzeichen eines deutschen Sportverbandes (25 Euro)
  • BMI (Body-Mass-Index) (25 Euro)
  • Blutdruckwert (25 Euro)

Bonushöhe:

Ab der ersten Maßnahme kann bereits ein Geldbonus in Höhe von 5 bzw. 10 Euro gezahlt werden. Weitere Maßnahmen erhöhen den Bonus. Es gibt keine Obergrenze. Die Versicherten haben die Wahl zwischen:

  • der Auszahlung des erreichten Geldbonus oder
  • einem Zuschuss in dreifacher Höhe des Geldbonus für folgende im Teilnahmezeitraum selbst in Anspruch genommene Leistungen:
    • Gerät zum Messen und Erfassen des eigenen Fitness- und Gesundheitsstatus
    • Sportveranstaltungen (Start- und Teilnahmegebühren)
    • Geburtsvorbereitungskurs für Partner der Schwangeren (Teilnahmegebühr)
    • Private Kranken-Zusatzversicherung (Beitrag)
    • Erste-Hilfe-Kurs (Teilnahmegebühr)
    • Baby- und Kinderschwimmen (Teilnahmegebühr)
    • PEKIP-Kurs (Teilnahmegebühr)
  • Für den Zuschuss können mehrere Zuschussfähige Leistungen angerechnet werden (zur Erreichung des doppelten Geldbonus).

So erhalten Versicherte den IKK Bonus:

  • Jedes Familienmitglied füllt einen eigenen Bonusantrag aus. Die personalisierten Bonusanträge können Versicherte aber auch online anfordern oder sie holen die personalisierten Bonusanträge direkt in ihrem IKK Servicecenter ab. Am einfachsten kann das Bonusprogramm über die IKK classic-App verwaltet werden. Hier können alle Maßnahmen direkt hochgeladen, gesammelt und schließlich abgerechnet werden. Auch für familienversicherte Kinder unter 18 Jahre kann das Bonusprogramm in der eigenen App mit verwaltet werden. 
  • Arztpraxen stempeln bonusfähige Aktivitäten kostenlos ab. Einzige Voraussetzung: Die Versicherten legen ihren Bonusantrag in dem Quartal vor, in dem die Aktivität stattgefunden hat. Alternativ können Versicherte einen Nachweis (Bescheinigung des Anbieters/Leistungserbringers oder eine Zahlungsbestätigung) bei der IKK classic einreichen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Bonusprogramm ist eine Versicherung bei der IKK classic. Versicherte, deren Leistungsansprüche aufgrund von Beitragsrückständen ruhen, erhalten keinen Bonus.
  • Versicherte bekommen den IKK Bonus für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Der Bonusantrag wird bis spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres eingereicht. Es ist nicht möglich, Aktivitäten oder Boni in den nächsten Teilnahmezeitraum oder auf andere Personen zu übertragen. 
  • Die am Tag der Antragstellung gültige Satzungsregelung der IKK classic ist relevant für den Anspruch auf eine Bonusauszahlung.

Bonusmodelle für Kinder

IKK Bonus

Altersgrenze:

  • keine

Bonusfähige Aktivitäten:

1. Bereich Gesetzliche Vorsorge und Impfungen (ab der 1. Maßnahme bonusfähig) 

  • Schutzimpfung (je 5 Euro)
  • erste Zahnvorsorge (5 Euro)
  • zweite Zahnvorsorge (5 Euro)
  • U1 - U11 (je 10 Euro)
  • J1 - Jugendgesundheitsuntersuchung (10 Euro)
  • J2 - Jugendgesundheitsuntersuchung (10 Euro)
  • FU1 - FU2 (insgesamt 6 zahnärtliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 6. und 72. Lebensmonat) (je 10 Euro)

2. Bereich Gesundheitsbewusstes Verhalten (ab 2 Maßnahmen bonusfähig, jede Maßnahme nur einmal im Kalenderjahr) 

a) Regelmäßige Aktivitäten:

  • Gesundheitskurs (25 Euro)
  • Fitness- oder Sportstudio (25 Euro) 
  • Sportverein oder Betriebs-/Hochschulsport (25 Euro)
  • Gemeinschaftssport im Freien mit qualifiziertem Übungsleiter (25 Euro)

b) Statuswerte und Abzeichen (nur in Verbindung mit mindestens einer regelmäßigen Aktivität bonusfähig) 

  • Deutsches Sportabzeichen (25 Euro)
  • Leistungsabzeichen eines deutschen Sportverbandes (25 Euro)
  • BMI (Body-Mass-Index) (25 Euro)
  • Blutdruckwert (25 Euro)

Bonushöhe:

Ab der ersten Maßnahme kann bereits ein Geldbonus in Höhe von 5 bzw. 10 Euro gezahlt werden. Weitere Maßnahmen erhöhen den Bonus. Es gibt keine Obergrenze. Die Versicherten haben die Wahl zwischen:

  • der Auszahlung des erreichten Geldbonus oder
  • einem Zuschuss in doppelter Höhe des Geldbonus für folgende im Teilnahmezeitraum selbst in Anspruch genommene Leistungen:
    • Gerät zum Messen und Erfassen des eigenen Fitness- und Gesundheitsstatus
    • Sportveranstaltungen (Start- und Teilnahmegebühren)
    • Private Kranken-Zusatzversicherung (Beitrag)
    • Baby- und Kinderschwimmen (Teilnahmegebühr)
    • PEKIP-Kurs (Teilnahmegebühr)
  • Für den Zuschuss können mehrere Zuschussfähige Leistungen angerechnet werden (zur Erreichung des doppelten Geldbonus).

So erhalten Versicherte den IKK Bonus:

  • Jedes Familienmitglied füllt einen eigenen Bonusantrag aus. Die personalisierten Bonusanträge können Versicherte aber auch online anfordern oder sie holen die personalisierten Bonusanträge direkt in ihrem IKK Servicecenter ab. Am einfachsten kann das Bonusprogramm über die IKK classic-App verwaltet werden. Hier können alle Maßnahmen direkt hochgeladen, gesammelt und schließlich abgerechnet werden. Auch für familienversicherte Kinder unter 18 Jahre kann das Bonusprogramm in der eigenen App mit verwaltet werden. 
  • Arztpraxen stempeln bonusfähige Aktivitäten kostenlos ab. Einzige Voraussetzung: Die Versicherten legen ihren Bonusantrag in dem Quartal vor, in dem die Aktivität stattgefunden hat. Alternativ können Versicherte einen Nachweis (Bescheinigung des Anbieters/Leistungserbringers oder eine Zahlungsbestätigung) bei der IKK classic einreichen.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Bonusprogramm ist eine Versicherung bei der IKK classic. Versicherte, deren Leistungsansprüche aufgrund von Beitragsrückständen ruhen, erhalten keinen Bonus.
  • Versicherte bekommen den IKK Bonus für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Der Bonusantrag wird bis spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres eingereicht. Es ist nicht möglich, Aktivitäten oder Boni in den nächsten Teilnahmezeitraum oder auf andere Personen zu übertragen. 
  • Die am Tag der Antragstellung gültige Satzungsregelung der IKK classic ist relevant für den Anspruch auf eine Bonusauszahlung.
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