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Liste der sonstigen Krankenkassen

Die Ersatzkassen sind eine Kassenart in der GKV, neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), den Betriebskrankenkassen (BKK) oder den Innungskrankenkassen (IKK). Zu den Ersatzkassen gehören die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk - Handelskrankenkasse und die HEK - Hanseatische Krankenkasse. In dieser Liste ist zusätzlich die Knappschaft aufgeführt, die keine Ersatzkasse ist. Alle Ersatzkassen sowie die Knappschaft sind bundesweit geöffnet. In den Ersatzkassen sind insgesamt circa 28 Millionen Menschen versichert.

Historische Entstehung des Begriffs Ersatzkassen

Der Begriff ,,Ersatzkasse’’ ergibt sich aus dem historischen Ursprung der Ersatzkassen. Nach der Begründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck wurde jeder Bürger einer Primärkasse zugeordnet, die seinem Berufsstand entsprach - Handwerker etwa wurden sogenannten Innungskassen zugeteilt. Das machte die Organisation einfacher und ließ die jeweiligen Krankenkassen leichter die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, da sie alle dem gleichen Berufsstand oder Betrieb angehörten.

Statt sich einer dieser Krankenkassen zuordnen zu lassen, konnte man jedoch auch eine alternative, unabhängig organisierte Hilfskasse als Ersatz zur Pflichtzuweisung wählen. Dem Berufsstand zugehörig musste diese aber trotzdem noch sein. Das führte dazu, dass sich für handwerkliche Berufe Arbeiter-Ersatzkassen und Angestellten-Ersatzkassen für kaufmännische und technische Berufe gebildet haben.

Öffnung der Ersatzkassen für alle Versicherten

Im Jahr 1996 wurde die freie Kassenwahl eingeführt. Die Kassenart ist seitdem für die Versicherten nicht mehr besonders relevant. Manche Kassen haben aufgrund ihrer Vergangenheit jedoch immer noch Bezug zu bestimmten Berufsständen und dadurch auch zu anderen Kassen derselben Kassenart. Diese jeweils verwandten Krankenkassen sind in Verbänden zur Interessenvertretung verbunden. Ein Beispiel dafür ist der im Jahr 2009 gegründete Verband der Ersatzkassen (vdek).

Verwaltungsrat bei den Ersatzkassen

Über den Verwaltungsrat werden die Interessen der Kassenmitglieder und Versicherten vertreten. Ein Unterschied zu anderen Kassenarten liegt bei den Ersatzkassen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Während bei anderen Kassenarten es üblich ist, dass der Verwaltungsrat je zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern und Versichertenvertretern besteht, sitzen in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen oftmals ausschließlich Vertreter der Versicherten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen demokratisch gewählt.