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Bahnhofstr. 19, 34212 Melsungen

Bonusprogramme der BKK Wirtschaft & Finanzen

Bonusmodelle für Erwachsene

Bonusprogramm für Erwachsene

Bonus für Erwachsene ab 18 Jahren:

Können Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2024 nachweisen, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen:

  • Teilnahme am kostenfreien ärztlichen Gesundheits-Check-up
    Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre. 
  • Teilnahme an einer kostenfreien Krebsfrüherkennungsuntersuchung
    Frauen ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich jährliche Brustuntersuchung, 50-69 alle 2 Jahre Mammografie.
    Männer ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals.
  • Nutzung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung
    Einmal jährlich.
  • Nachweis von Schutzimpfungen (Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung)
    Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  • Teilnahme an einem organisierten Früherkennungsprogramm
    Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
  • Teilnahme an einer Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge
    Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschalluntersuchungen.
  • Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio.
  • Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein.
  • Teilnahme an einem Gesundheitskurse oder Kompaktprogramm.
  • Aktives Mitglied einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe.
  • Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.
  • Voraussetzungen

    Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer zu bestätigen. Der Bonusnachweis muss bis zum 31. März 2025 eingehen.

    Bonusmodelle für Kinder

    Bonusprogramme für Kinder

    Bonus für Neugeborene

    Für bei der BKK W&F-versicherte Neugeborene erhalten Eltern einen einmaligen Bonus von 50 Euro, wenn sie die vollständige Teilnahme an den Untersuchungen U1 bis U6 oder einen vollständigen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz nachweisen können. Werden beide Nachweise erbracht, summiert sich der Bonus auf 100 Euro.

    Bonus für Kinder und Jugendliche von 2 bis 17 Jahren:

    Weisen Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2024 nach, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen:

  • Vollständige Teilnahme an allen im Jahr 2024 möglichen Kinderuntersuchungen:
    U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
  • Nachweis von Schutzimpfungen:
    Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung.
    Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  • Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen:
    Einmal je Kalenderhalbjahr.
  • Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung:
    z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse.
  • Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.
  • Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm.
  • Aktives Mitglied in einem Sportverein.
  • Voraussetzungen

    Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer zu bestätigen. Der Bonusnachweis muss bis zum 31. März 2025 eingehen.