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Sudetenlandstr. 2a, 37269 Eschwege

Wahltarife der BKK WERRA-MEISSNER

besondere Versorgungsformen

Hautkrebsvorsorge unter 35 in Hessen
alle zwei Jahre kostenfrei vor dem gesetzlichen Alter. Einschreibung bei hessenweit teilnehmenden Dermatologen.

Online Hautcheck
Versicherte mit akuten Hautproblemen können in wenigen Schritten Termin - und ortsunabhängig einen Hautarzt online konsultieren und erhalten innerhalb max. 48 Stunden fachärztliche Ersteinschätzung und Handlungsempfehlung. Keine langen Warte- oder Wegezeiten zum Facharzt.

Gendiagnostik Brust- und Eierstockkrebs
Verbesserung des Krankheitsverlaufes durch frühzeitige Gendiagnostik und verringern der Erkrankungshäufigkeit durch intensivierte Früherkennungsmaßnahmen.
Teilnehmende Kliniken: Uniklinik Göttingen, medizinische Hochschule Hannover, Uniklinik Frankfurt, Uniklinik Köln, Uniklinik Leipzig und Uniklinik Dresden

Online Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Online Einschreibung, innerhalb 14 Tage erfolgt Erstkontakt mit einem Psychotherapeuten ( digital oder persönlich ). Nach Feststellung des Behandlungsbedarf beginnt die Psychotherapie online in den nächsten 14 Tagen. Vorteil: keine langen Wartezeiten mit schnellem Therapiebeginn, keine Anfahrt zum Therapeuten nötig, Behandlung um persönlichen und vertrautem Umfeld

klassische Homöopathie
Ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arzneimitteln der homöopathischen Behandlungsrichtung, Verbesserung der Beratung und Behandlung im homöopathischen Bereich durch gezielte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken.

BKK Starke Kids
Exklusives bundesweites Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Bietet zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen U7, U8, U9 und J1 und zusätzlich die U 0 U10, U11 und J2 sowie wie weitere besondere Angebote ( z.B. Gesundheits-Coaching ).

Krankengeld

Die BKK Werra-Meissner bietet

  • hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V),
  • unselbstständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V) einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes an sofern diese das gesetzliche Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB V oder § 46 Satz 3 SGB V gewählt haben und
  • nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten, selbstständigen Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag an.
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