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Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden

Wahltarife der BKK Linde

Krankengeld

Krankengeld für Selbstständige:

Hauptberuflich Selbstständige, die bei der BKK Linde freiwillig versichert sind, können wählen, ob sie sich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichern wollen. Diejenigen, die sich für den Anspruch auf Krankengeld entscheiden, zahlen den erhöhten Beitragssatz in Höhe von 15,7 %.

Voraussetzungen:

  • Hauptberufliche Selbstständigkeit
  • Bei Abschluss dieses Tarifes liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor
  • Die Wahl erfolgt frühestens für den Folgemonat

Berechnung des Krankengeldes:

Hauptberuflich Selbstständige erhalten ab dem 43. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Maßgeblich für die Berechnung des Krankengeldes ist das Arbeitseinkommen. Grundlage ist die Höhe des Einkommens, dass auch zur Berechnung der zu zahlenden Beiträge herangezogen wird. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünkünfte werden nicht eingerechnet. Die Mindestbemessungsgrenze für Beiträge ist bei der Berechnung des Krankengeldes nicht ausschlaggebend.

Höhe des Krankengeldes:

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des Arbeitseinkommens, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde lag. Maximal werden pro Tag 103,25,- Euro Brutto-Krankengeld gezahlt.

Wenn der Selbstständige während seiner Krankheit keine anderen Einkünfte hat, ist er beitragsfrei bei der BKK Linde krankenversichert. Sollten währenddessen jedoch Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt werden, wird das Krankengeld gekürzt oder entfällt vollständig. Das betrifft auch andere Einkünfte wie beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen. In diesem Fall müssen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung ist unabhängig von den Krankenversicherungsbeiträgen. Der Pflegeversicherungsbeitrag muss auch während der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden und wird direkt von der Krankengeldzahlung einbehalten.

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nur, wenn das tatsächliche Arbeitseinkommen entfällt. Bei negativem Einkommen besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Alternativ können sich hauptberuflich Selbstständige, die bei der BKK Linde freiwillig versichert sind, mit einer privaten Zusatzversicherung über den Kooperationspartner Generali absichern.