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Zum Blauen See 7, 31275 Lehrte

BKK exklusiv

Die Krankenkasse "BKK exklusiv" über sich

Die BKK exklusiv bietet ihren Kunden ein überdurchschnittliches und exklusives  Leistungsspektrum mit sehr vielen Extras. Ihre Beratung übernehmen persönliche Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Sie. 

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Informationen
Adresse
(Zentrale)
BKK exklusiv
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
Geöffnet in:
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

Mitglieder:
22838 (01.01.2024)
Versicherte:
29614 (01.01.2024)
Mitarbeiter:
54
(Stand 01.01.2024)
Geschäftsstellen:
2
Vorstand:
Carsten Schröter
Betriebsnummer:
OST 03591039
WEST 22178373
Kassentyp:
BKK
Tansparenzbericht:
Stellenanzeigen:

Highlights

  • Erweiterte Haushaltshilfe

    Hilfe im Haushalt bei akuter Erkrankung

    Solange man gesund ist, denkt man nicht über eine Leistung wie die Haushaltshilfe nach. Schnell kann aber die Situation eintreten, dass die Person, die den Haushalt einer Familie führt, von heute auf morgen wegen Krankheit ausfällt. Dann gilt es, schnell und unbürokratisch die Hilfe im Haushalt zu organisieren. Kann eine andere Person im Haushalt diesen nicht weiterführen, unterstützt Sie die BKK exklusiv.

    Wenn Ihnen wegen Krankenhausbehandlung, wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur oder wegen Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, übernimmt die BKK exklusiv für Sie die Kosten einer Haushaltshilfe.

    Grundsätzlich sieht das Sozialgesetzbuch (SGB V) vor, dass ein Kind im Haushalt leben muss, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Altersgrenze bei der BKK exklusiv auf 16 erhöht

    Die BKK exklusiv gewährt Ihnen auch dann Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wir tragen damit der Situation Rechnung, dass Kinder unter 16 Jahren eben nicht oder nicht vollständig einen Haushalt führen können.

    Haushaltshilfe auch bei ambulanter Behandlung

    Darüber hinaus erhalten Versicherte der BKK exklusiv auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist. In diesen Fällen wird die Leistung für bis zu vier Wochen übernommen, damit Sie in dieser schweren Zeit ausreichend Zeit zu Regenerierung bekommen. Dieser Anspruch verlängert sich auf 26 Wochen, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Nach dem Sozialgesetzbuch muss das Kind unter 12 Jahren alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein.

    Auch die Altersgrenze für diese Art der Haushaltshilfe hat die BKK exklusiv auf die Vollendung des 16. Lebensjahres erhöht. Außerdem nehmen wir keine Begrenzung der Bezugsdauer auf 26 Wochen vor, denn wir wollen Ihnen und Ihrer Familie helfen, solange es notwendig ist und nicht weil eine gesetzliche Höchstdauer festgelegt ist.

  • Fissurenversiegelung

    Wann ist die Versiegelung notwendig?

    Zähne mit zerklüfteter Oberfläche sind besonders kariesgefährdet. In ihren Rillen und Vertiefungen, den so genannten Fissuren, sammeln sich oft Bakterien, weil sie hier im Warmen gut leben können. Eine Versiegelung der Fissuren kann das Eindringen der Bakterien und damit die Anfälligkeit zum Kariesbefall für viele Jahre erheblich vermindern.

    Bei einer Versiegelung werden die Fissuren mit einem speziellen Material (in der Regel Kunststoff) verschlossen. Das verhindert das Eindringen von Bakterien und damit das Entstehen von Fissurenkaries.

    BKK exklusiv erstattet die Kosten

    Grundsätzlich ist die Versiegelung der Fissuren eine zahnärztliche Privatleistung.

    Die BKK exklusiv erstattet Ihnen für die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr. Bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch Kieferorthopäden die Leistungen erbringen. Bitte reichen Sie uns hierzu die Originalrechnung ein.

  • Frühkindliche Augenuntersuchung

    Die BKK exklusiv beteiligt sich für Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres an den Kosten für bis zu zwei von einem Facharzt für Kinderheilkunde oder durch einen Facharzt für Augenheilkunde durchgeführte (früh-) kindliche Augenuntersuchungen (Amblyopie-Untersuchung) in Höhe von jeweils bis zu 25,00 Euro. Die entstandenen Kosten sind durch Vorlage von spezifizierten (privat-) ärztlichen Originalrechnungen nachzuweisen.

    Voraussetzung dafür ist, dass eine Erkrankung bezogen auf die jeweilige Untersuchung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren (familiäre Disposition, erhebliche Weitsichtigkeit oder Schielen bei einem oder beiden Elternteilen) auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen und eine vertragsärztliche Leistung der (GKV-Regelleistung) nicht zur Verfügung steht.

  • Geburtsvorbereitung auch für Begleitpersonen

    Wenn ein herausragendes Ereignis naht

    Angst vor den Wehen oder vor Komplikationen? Beim Gedanken an die Geburt fühlen sich viele Schwangere unwohl. Ein Geburtsvorbereitungskurs verhilft zu mehr Sicherheit.

    Volle Kostenübernahme für die Mutter

    Ein von einer Hebamme geleiteter Geburtsvorbereitungskurs der in der BKK exklusiv versicherten Mutter wird in voller Höhe von der BKK exklusiv übernommen.

    Kursgebühren auch für Begleitpersonen

    Die BKK exklusiv übernimmt auch für eine frei wählbare Begleitperson (Vater oder andere Vertrauensperson) die Kosten für die regelmäßige Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs in Höhe von bis zu 600,00 Euro im Rahmen des Storchenkontos.

    Rechtzeitig anmelden

    Denken Sie rechtzeitig daran, sich für einen Kurs zur Geburtsvorbereitung anzumelden - natürlich auch gemeinsam mit Ihrer Begleitperson. Ob Sie sich für einen Kurs anmelden, bei dem der IHre Begleitperson an allen Terminen mit dabei ist oder einem, bei dem er nur zu bestimmten Themen teilnimmt, bleibt Ihnen überlassen.

  • Hebammenhilfe und -rufbereitschaft

    Hebammenhilfe

    Wenn während der Schwangerschaft, der Geburt oder der ersten Zeit danach viele Fragen auftauchen, können Sie erfahrene Hilfe gut gebrauchen. Über die Kosten für eine Hebamme, die gern auch zu Ihnen ins Haus kommt, müssen Sie nicht nachdenken, denn die trägt die BKK exklusiv.

    Rufbereitschaft

    Über die reine Hebammenhilfe hinaus haben wir eine weitere Leistung für Sie im Angebot. Wenn Sie bei der Geburt individuell von einer persönlich ausgewählten freiberuflich tätigen Hebamme Ihres Vertrauens betreut werden wollen, können Sie für die letzten Wochen der Schwangerschaft mit ihr eine Rufbereitschaft vereinbaren. Für diese Rufbereitschaft berechnet die Hebamme Ihnen eine Pauschale. Die Hebamme stellt sicher, dass sie für Sie als Schwangere 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Sie steht der Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und ist zur Stelle, wenn sich das Kind ankündigt.

    Im Rahmen des Storchenkontos erstattet Ihnen die BKK exklusiv bis zu 600,00 Euro für die Rufbereitschaft.

     

  • Homöopathie

    Kostenübernahme der BKK exklusiv

    Die BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen, der unseren Versicherten Zugang zur Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht.

    Inhalt der Leistung

    Sie erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen oder die Inhaber des Homöopathie Diploms des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistung der BKK exklusiv:

    • die Erstanamnese
    • die Folgeanamnese
    • Arzneiauswahl
    • homöopathische Analyse und Beratung

    Wie kann ich als Versicherte/r an diesem Modell teilnehmen?

    An diesem sogenannten integrierten Versorgungsmodell können alle Versicherten der BKK exklusiv teilnehmen, wenn Sie bereit sind, einen homöopathisch tätigen und nach dem Vertrag zur integrierten Versorgung (IGV) zugelassenen Arzt aufzusuchen und sich nach den Regeln der Homöopathie behandeln zu lassen. Die Teilnahme der Versicherten an dieser integrierten Versorgung ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an der integrierten Versorgung mit der Unterschrift unter einer Teilnahmeerklärung. Die Einschreibung erfolgt bei einem der teilnehmenden Ärzte und verbleibt beim Arzt. Dieser rechnet die oben beschriebenen Leistungen direkt mit uns ab. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Qualifikationsvoraussetzungen der Ärzte

    Neben den bereits oben genannten Qualifikationsvoraussetzungen ist es zwingend erforderlich, dass der homöopathisch tätige Arzt auch eine Zulassung als Vertragsarzt hat und dem Vertrag zur integrierten Versorgung beigetreten ist. Eine Kostenübernahme für homöopathische Leistungen von Heilpraktikern oder Ärzten ohne entsprechende Kassenzulassung ist leider nicht möglich.

  • Homöopathische Arzneimittel

    Kostenübernahme homöopathischer Arzneimittel

    Grundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Die Einnahme muss medizinisch notwendig sein, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und
    • die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf Privatrezept und
    • das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen.

    Leistungsumfang

    Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Betrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.

    Abrechnung

    Die Abrechnung für Ihre Arzneimittel erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung der Apotheke bezahlen Sie zunächst selbst und übersenden die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Privatverordnung im Original an die BKK exklusiv. Sie erhalten dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

  • Kinderhelmtherapie

    Kopforthese für Kinder

    Wenn Sie bei Ihrem Kind eine starke Kopfverformung feststellen und Umlagerungsversuche, sowie physiotherapeutische Behandlungen bis zum vierten oder fünften Lebensmonat keine deutliche Besserung gebracht haben, sollten Sie mit einem Speziallisten über eine Helmtherapie für Ihr Kind sprechen.

    BKK exklusiv übernimmt Kosten der Therapie

    Bisher ist die Helmtherapie nicht als Leistung der Krankenkassen anerkannt. Die BKK exklusiv hat aber für Ihre jungen Versicherten eine sogenannte Satzungsregelung aufgenommen, die eine Kostenübernahme möglich macht.

    So übernimmt die BKK exklusiv die Kosten für diese Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie) bis zum vollendeten 15. Lebensmonat des Kindes.

    Es gelten folgende Voraussetzungen

    Die Indikationsstellung und Verordnung ist durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung / Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie vorzunehmen. Außerdem muss eine Bestätigung vorliegen, dass eine andere konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend ist oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen Folgebehandlungen zu erwarten sind.

    Die Kostenübernahme / -erstattung

    Zur Übernahme der Kosten legen Sie uns einfach den Kostenvoranschlag durch einen Leistungserbringer einschließlich der vertragsärztlichen Verordnung vor. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung zwischen dem Leistungserbringer und der BKK exklusiv direkt. Sofern eine Erstattung der Leistungen direkt an Sie erfolgen soll, sind die ärztliche Verordnung sowie die Originalrechnung vorzulegen. Die Kostenübernahme klären Sie auch auch bei diesem Verfahren bitte vor dem Behandlungsbeginn mit uns ab.

  • Schwangerschaftsextras im Storchenkonto bis zu 600,00 Euro

    600,00 Euro Guthaben für Privatleistungen

    Mit unserem „Storchenkonto“ erhalten Sie als schwangere Versicherte ein Guthaben in Höhe von 600,00 Euro je Schwangerschaft für ergänzende schwangerschaftsbezogene Leistungen, die zu den Privatleistungen zählen. Wählen Sie aus unterschiedlichen Bereichen, die für Sie individuell passenden Leistungen aus. Sie entscheiden selbst, in welche Extras Sie investieren wollen. Das Guthaben aus dem „Storchenkonto“ können Sie für folgende Leistungen nutzen:

    • Hebammenrufbereitschaft
    • Geburtsvorbereitungskurse für eine Begleitperson
    • Zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen
      • Nicht-invasive Pränataltests (NIPT)
      • B-Streptokokken-Test
      • Antikörper auf Ringelröteln
      • Antikörper Windpocken
      • Toxoplasmose-Test
      • Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest)
    • Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die aufgrund der Schwangerschaft eingenommen werden und die vom Arzt auf Privatrezept verordnet wurden. Das Arzneimittel ist in einer Apotheke oder dem zulässigen Versandhandel zu beziehen.
    • Individuelle Beratungsleistungen im Rahmen der Mutterschaft durch Hebammen und Entbindungspfleger
      • zusätzliche medizinisch erforderliche Still- und Ernährungsberatungen
      • ergänzende Beratungen zur schädlichen Wirkung von Nikotin- und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
      • Beratung zur Wahl der Entbindungsart, des Geburtsortes und möglicher daraus resultierender Vorteile und Risiken
      • Beratungen zum Umgang mit und der Pflege des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten als Grundlage für eine gesunde Entwicklung des Kindes
      • Beratungen zur Intensivierung der Eltern-Kind-Beziehung zur Erzielung positiver Wirkungen auf Verdauung, Schlaf und Immunsystem bei unruhigen Säuglingen.

     

  • Vorsorgeextras

    Vorsorgeleistungen

    Es ist mehr als nur eine Binsenweisheit, dass die Heilungschancen bei den meisten Erkrankungen umso mehr steigen, je früher sie erkannt werden. Deshalb bietet Ihnen die BKK exklusiv bei voller Kostenübernahme umfassende Leistungen, z. B. im Rahmen der Krebsvorsorgerichtlinien, an.

    Aber auch andere Vorsorgemaßnahmen, wie den Gesundheits-Check-Up, bei dem auch das Herz-Kreislaufsystem untersucht wird, können helfen, frühzeitig Krankheiten zu erkennen.

    Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Gesundheit auf den Prüfstand zu stellen und sich bei Bedarf durch rechtzeitige Behandlung vor den oft schlimmen Folgen von Erkrankungen zu schützen:

    Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen bis zu 100,00 Euro

    Neben den gesetzlich festgelegten Vorsorgeuntersuchungen erstattet Ihnen die BKK exklusiv für darüber hinausgehende Leistungen von Ärzten oder von Ärzten veranlassten Vorsorgeuntersuchungen bis zu 100,00 Euro je Kalenderjahr für folgende Untersuchungen:

    • Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Mammografie, Ultraschalluntersuchung – „Sono-Check“) bei vorliegenden Risikofaktoren (z. B. positive Familienanamnese),
    • Gesundheitsuntersuchung („Check-Up“) bei Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bewegungsmangel, positive Familienanamnese),
    • Hautkrebsscreening, einschließlich der Auflichtmikroskopie, wenn diese bei bestehenden Risikofaktoren (z. B. familiäre Vorerkrankungen oder auffälligen Muttermalen) notwendig ist.
    • zusätzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen (sonographische Untersuchung des Unterleibes zur Früherkennung von Eierstockkrebs, jährlicher zytologischer Abstrich - PAP-Abstrich – für eine zytologische Untersuchung für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs).
  • Aktivwoche

    Mit der BKK Aktivwoche bietet die BKK exklusiv Ihnen eine ultimative Gesundheitsidee. Die BKK Aktivwoche findet in ausgewählten Kurorten (von der Küste über die Mittelgebirge bis zu den Alpen) statt. Neben verschiedenen Basisprogrammen bieten wir Ihnen Spezialprogramme (z.B. Rücken, Stress) und besondere Angebote für junge Leute, Familien oder Senioren. Alle Angebote sind in einem umfangreichen Katalog zusammengefasst. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die keine Kurse am Wohnort durchführen können, weil sie u.a. wechselnde Arbeitszeiten (z.B. Schichtarbeit) haben oder zeitlich besonders stark eingebunden sind (z.B. durch die Pflege eines Angehörigen). 

    Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. 

     

    Ihr Vorteil: Sie übernehmen lediglich die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung. Die BKK exklusiv übernimmt sämtliche Kosten für alle während der Aktivwoche angebotenen Gesundheitsaktivitäten.

     

     

  • Attraktive Bonusprogramme

    Die BKK exklusiv bitetet Ihnen drei Bonusprogramme an.

    Im Vorsorgebonus prämieren wir jede genannte Vorsorgeuntersuchung mit 10,00 Euro (bei mehr als 5 Maßnahmen für jede weitere Maßnahme 5,00 Euro).

    Im Präventionsbonus können Sie bis zu 50,00 Euro erhalten.

    Im Mutter und Baby Bonus schütten wir bis zu 240,00 Euro aus.

    Anstelle des Geldbonus können Sie die Prämie in ausgewählte Privatleistungen umwandeln.

     

  • Glattflächenversiegelung bei Zahnspangen

    Steht für Ihr Kind unter 18 Jahren eine kieferothopädische Behandlung mit einem sogenannten Multiband an, empfehlen Kieferothopäden vor Beginn der Behandlung eine Glattflächenversiegelung. Die BKK exklusiv bezuschußt diese Privatleistung mit bis zu 150,00 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um einen zugelassenen Leistungserbringer handelt, der Kieferorthopäde also eine Krankenkassenzulassung hat.

  • Hoher Zuschuss für die Osteopathie

    Die BKK exklusiv bezuschusst Osteopathie bis zu 300,00 Euro je Kalenderjahr. .

    Voraussetzung:

    Die osteopathische Behandlung wird durch einen Arzt veranlasst und die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

    Die BKK exklusiv übernimmt dann die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages, maximal 50,00 EUR je Sitzung.


     

  • Kostenübernahme für Ihre Präventionsmaßnahmen

    Die BKK exklusiv übernimmt für anerkannte Präventionsmaßnahmen nicht nur einen Teil, sondern 100% der Kosten bis zu 200,00 Euro je Kurs, max. 400,00 Euro im Kalenderjahr.

  • Krankenhausbehandlung auch in Privatklinik möglich

    Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für Leistungen in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze abzgl. der Zuzahlung entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit.

    Voraussetzungen dafür sind:

    • Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit nach § 39 SGB V liegt vor und wird von einem Arzt bescheinigt,
    • der Leistungserbringer gewährleistet eine zumindest gleichwertige Versorgung wie ein zugelassenes Krankenhaus,
    • die Behandlungsmethode ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen,
    • ein Kostenvoranschlag des Leistungserbringers wird der BKK exklusiv vor Behandlungsbeginn vorgelegt,
    • die BKK exklusiv hat der Versorgung vor der Krankenhausaufnahme zugestimmt.
  • Kuren im Ausland

    Europa wächst zusammen. Aus diesem Grund bietet die BKK exklusiv auch Kurmaßnahmen im Ausland an, die den qualitativen Standards in Deutschland entsprechen und weitere Kriterien wie zum Beispiel deutschsprachige Leitung und therapeutische Betreuung, erfüllen.

  • Mutter/Kind-Bonus

    Der Mutter und Babybonus gleidert sich in drei Stufen.

    So erhält die Mutter 100,00 Euro, wenn sie alle regelmäßig alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft in Anspruch genommen hat.

    Für das Baby gibt es 50,00 Euro, wenn die Untersuchungen U1 - U6 durchgeführt wurden und weitere 10,00 Euro je im 1. Lebensjahr vollständig erledigter Impfung. 

  • professionelle Zahnreinigung

    Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) handelt es sich um eine zahnärztliche Privatleistung. Wir bieten unseren Kunden allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Extraleistungen.

    So erstatten wir Ihnen ohne Altersgrenze seit 01.01.2020 die Kosten für bis zu zwei Behandlungen je Kalenderjahr mit jeweils maximal 50,00 Euro, wenn die PZR durch einen niedergelassenen Zahnarzt durchgeführt wird.

  • Reiseimpfungen

    Die BKK exklusiv erstattet Ihnen die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Das beinhaltet den Impfstoff (bei Versicherten ab dem Alter von 18 Jahren abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) und die ärztliche Impfleistung. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Nach der Durchführung der kompletten Impfintervalle bis zum vollständigen Impfschutz können Sie die Originalrezepte und Rechnungsunterlagen zur Erstattung bei uns einreichen.

    Vermerken Sie bitte auf den Rechnungsunterlagen Ihr jeweiliges Reiseziel.

  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung

    Sportmedizinische Untersuchung und Beratung

    Sporttreiben ist grundsätzlich gesund. Damit Sporttreibende und Personen, die mit dem Sport beginnen wollen, aber keine gesundheitlichen Risiken eingehen, beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten einer an sich privat zu zahlenden sportmedizinische Untersuchung, wenn seit dem Zeitpunkt der Durchführung der vorangegangenen sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Beratung, für die eine Erstattung erfolgt ist, mindestens zwei Jahre vergangen sind.

    Folgende Voraussetzungen sind gültig:

    Sie können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.

    1.  
    2. Sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen, aufgrund derer im Rahmen der sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zusätzlich ein Belastungs- EKG, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung erforderlich sind, können Versicherte diese Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen.

    Wer erbringt die Leistung?

    Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von zugelassenen Vertragsärzten oder sogenannten berechtigten Leistungserbringern erbracht wird, die die Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" führen.

    BKK exklusiv beteiligt sich mit bis zu 120,00 Euro

    Die BKK exklusiv erstattet Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Nr. 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Nr. 1 und Nr. 2 zusammen. Zur Erstattung sind die spezifizierten Originalrechnungen sowie die ärztlichen Bescheinigungen vorzulegen.

  • Wahltarif exklusiv select

    Senken Sie Ihre Beitragslast Sie bis zu 400,00 EUR im Jahr!

    Abhängig von der Höhe Ihrer Jahreseinkünfte, können Sie einen unserer vier verschiedenen Tarife wählen. Hierfür erhalten Sie dann nach Ablauf des Kalenderjahres die jeweilige Jahresprämie. Die Höhe des Selbstbehaltes stellt dar, bis zu welcher Höhe Sie ggf. Leistungen selber tragen müssen. Ambulante Ärztliche Behandlungen, Leistungen der Prävention, Schutzimpfungen, Vorsorge, Untersuchungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen sowie Leistungen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.

    Das finanzielle Risiko ist begenzt.

    So beläuft sich z.B. das Risiko im höchsten Tarif exklusiv select 400 auf jährlich max. 100,00 Euro (Differenz von 500 Euro Selbstbehalt und 400 Euro Prämie).

    Auszahlung der Prämie

    Die Prämie wird nach Ablauf eines Kalenderjahres ausgezahlt. Ggf. in dem Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen für Sie als Mitglied und die mitversicherten Familienangehörigen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden mit der Prämie verrechnet.

    In den Wahltarif exklusiv select können Sie sich jederzeit neu einschreiben. Die Mindestbindungsfristbeträgt drei Jahre  (§ 53 Abs. 8 SGB V).

     

  • Well Aktiv

    Unter dem Motto: „Gesundheitsreisen zum kleinen Preis“ bietet Well-Aktiv Gesundheitsprogramme für jedermann. Gesundheit ist ein Stück Lebensqualität und ein unschätzbares Gut im Leben einer Familie aber auch für den Beruf. Das 4-/5-tägige Gesundheitsangebot Well-Aktiv beinhaltet kompakte Präventionsmaßnahmen zu den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung in einem komprimierten Kursprogramm, welches höchsten Qualitätsansprüchen genügt.

    Die Programme bestehen jeweils aus einem oder zwei Kursen. Die BKK exklusiv übernimmt für Sie die kompletten Kursgebühren. Sie übernehmen lediglich Ihre Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Mehr Infos finden Sie auf unserer Internetseite.

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