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Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin

Wahltarife der BARMER

Selbstbehalt

Die BARMER bietet ihren Versicherten verschiedene Selbstbehalttarife an:

F 100

Selbstbehalt von 150,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder.

Die Prämie beträgt 100,- € je Kalenderjahr.

F 300

Selbstbehalt von 420,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen.

Die Prämie beträgt 300,- € je Kalenderjahr.

F450

Selbstbehalt von 650,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, ab einem Mindesteinkommen von 18.650,-€.

Die Prämie beträgt 450,- € je Kalenderjahr.

S55

Selbstbehalt von 240,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder.

Die Prämie beträgt 200,- € je Kalenderjahr.

S 55 plus

Selbstbehalt von 300,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder.

Die Prämie beträgt 250,- € je Kalenderjahr.

E 250

Selbstbehalt von 320,- € im ersten Kalenderjahr und von 300,- € ab dem zweiten Kalenderjahr, für Mitglieder, die während des jeweiligen Kalenderjahres Kostenerstattung für den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung und/oder auf veranlasste Leistungen gewählt haben. Bei der Feststellung, ob der Selbstbehalt übernommen worden ist, werden dem Mitglied in Anspruch genommene Leistungen in Höhe des für die gewählte Kostenerstattung maßgeblichen Erstattungsbetrages in Rechnung gestellt.

Die Prämie beträgt 250,- € je Kalenderjahr. Endet die Mitgliedschaft vor Ablauf des Kalenderjahres, ist die im Kalenderjahr gewährte Prämie anteilmäßig zurückzuzahlen, soweit sie die vom Mitglied übernommenen Kosten übersteigt.

Das Mitglied ist an die Wahl eines Selbstbehalttarifs drei Jahre gebunden (Bindungsfrist).

Beitragsrückerstattung

A200

Prämienzahlung für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, für Mitglieder, die im Kalenderjahr, in dem der Tarif gewählt wird, bei der Kasse länger als drei Monate versichert waren.

Die Prämie beträgt 80,- € im ersten, 120,- € im zweiten und 200,- € ab dem dritten Kalenderjahr, in denen Leistungen nicht in Anspruch genommen worden sind. Kalenderjahre, die sich nicht an ein leistungsfreies Vorjahr anschließen, gelten als erstes Kalenderjahr.

Bindungsfrist: Die Entscheidung für diesen Tarif ist ein Jahr lang gültig. Dies hat der Gesetzgeber für die Wahltarife so festgelegt. Wenn Sie nicht weiter am Tarif teilnehmen möchten, widerrufen Sie Ihre Entscheidung spätestens zwei Wochen vor dem Ende der Bindungsfrist. 

Besondere Versorgungsformen

Wird eine medizinische Behandlung erforderlich, ermöglicht ide BARMER mit den Angeboten der Besonderen Versorgung (ehemals "Integrierte Versorgung") eine umfassende Betreuung. Die Besondere Versorgung zeichnet sich insbesondere durch die Vernetzung der Behandlungsebenen und die hervorragende Zusammenarbeit der Beteiligten aus. Bei der Besonderen Versorgung arbeiten alle Beteiligten Hand in Hand: Die teilnehmenden Haus- und Fachärzte sowie die Ärzte in den teilnehmenden Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen stimmen sich untereinander ab, um die Versicherten bestmöglich zu versorgen. Damit steht die Besondere Versorgung für ein deutliches Plus an Behandlungsqualität. Die BARMER bietet eine Vielzahl von Angeboten im Bereich der Besonderen Versorgung - von der Endoprothetik (Hüft- und Kniegelenkersatz) über die Kardiologie (Herz- und Gefäßerkrankungen) und Chirurgie bis hin zu ambulanten Operationen und Therapieansätzen bei Lungenkrebs.

Wahltarife Krankengeld

Wahltarife Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V werden von der BARMER angeboten.