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Bürgermeister-Schmidt-Str. 95, 28195 Bremen

Wahltarife der AOK Bremen/Bremerhaven

AOK-Selbstbehalttarif

Mit dem AOK-Selbstbehalttarif gestalten Sie den Beitrag aktiv mit. Wenn Sie in einem Jahr keine Rezepte für Medikamente oder Heilmittel auf AOK-Kosten eingelöst haben und auch nicht ins Krankenhaus mussten, überweisen wir Ihnen je nach Einkommen bis zu 500 EUR pro Jahr.

Diesen Bonus gibt es jedes Jahr neu. Er verringert sich nur, wenn Sie Rezepte für Medikamente oder Heilmittel einlösen oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. Je Leistung wird dann ein pauschaler Selbstbehalt abgerechnet. Damit das Risko überschaubar bleibt ist der maximale Selbstbehalt begrenzt. Je nach Tarifklasse beträgt das maximale Risiko für Sie zwischen 80 und 120 EUR. An dem Selbstbehalttarif kann jedes Mitglied teilnehmen, dass seine Beiträge selbst bezahlt.

"Der kurze Weg" - Das Komeptenznetzwerk für besondere Versorgung

Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet Ihnen eine Vielzahl an besonderen Versorgungsformen zu verschiedensten Krankheitsbildern, wie z. B. Schmerztherapie, mentale Gesundheit, Netzhautfotografie, radiochirurgische Therapie oder Beatmungsentwöhnung an.

Unter der Marke "Der kurze Weg" mit dem Untertitel "Das Kompetenznetzwerk der AOK Bremen/Bremerhaven" bündelt die AOK Bremen/Bremerhaven die gesundheitliche Kompetenz im Lande Bremen, um Ihnen eine zusätzliche hochprofessioness Versorgung anzubieten.

 

Krankengeld-Wahltarif

Freiwillig versicherte Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können sich gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit versichern. Um finanzielle Lücken im Krankheitsfall individuell abzusichern, bietet Ihnen die AOK in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld einen bedarfsgerechten Krankengeld-Wahltarif an.

Flexible Gestaltung
Der Krankengeld-Wahltarif der AOK ist auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten. Es liegt in Ihrer Entscheidung - profitieren auch Sie von den Vorteilen des Krankengeld-Wahltarifs.

Wer kann den Krankengeld-Wahltarif wählen?
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, Künstler und Publizisten sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen.

Welche Tarifoptionen gibt es?
Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.
Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.