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Wahltarife der Audi BKK

Beitragsrückerstattung

Sie haben ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen? Mit unserem Wahltarif Prämienzahlung kann sich dies jetzt auch finanziell für Sie auszahlen. Denn Audi BKK Mitglieder erhalten in diesem Fall eine attraktive Geldprämie.

 

Auf einen Blick
  • Höhe der Prämie
    Sie erhalten:
    • 1/24 des an uns während der Teilnahme im Kalenderjahr gezahlten Beitrages zur Krankenversicherung.
     
  • Einfach und transparent
    Sie tragen kein finanzielles Risiko. Die Prämie wird jedoch nicht ausgezahlt, wenn im Laufe des Jahres ein Arzt oder Zahnarzt konsultiert wird oder Sie ins Krankenhaus müssen. 
     
  • Vorsorgeuntersuchungen bleiben unberücksichtigt
  • Mitversicherte Angehörige
    Sämtliche Leistungen von mitversicherten Angehörigen unter 18 Jahren werden nicht angerechnet

Achtung: Wer an GesundheitExtra oder dem Bonusprogramm „AktivFit“ teilnimmt, erhält keine Prämienzahlung.

Krankengeld

Die Audi BKK bietet

  •  hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V),
  •  unständig Beschäftigten (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V),

einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes und

  •  nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstlern und Publizisten einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes von 15. bis zum 42. Tag an.