Stand: 08.02.2012   
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Die Gesundheitsreform
Wer wird wie hoch belastet?

Mehr Eigenbeteiligung durch Versicherte - Einzelne Leistungen ganz gestrichen:
Das Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems tritt mit folgenden Veränderungen zum 01.Januar 2004 in Kraft:

Bis 2007 sollen durch die Reform rund 23 Milliarden Euro eingespart werden. Im Jahr 2004 wird der Beitragssatz der Krankenversicherer von durchschnittlich 14,4% auf etwa 13,6 % herabgesetzt werden. Ab Januar 2007 soll er auf nur noch 13,0 Prozent sinken.

  • Der Versandhandel für Arzneimittel wird freigegeben, Apotheken-Inhaber können bis zu 3 Nebenstellen unterhalten, Online-Apotheken
  • Die Befreiungsregelungen für schwerwiegend chronisch Kranke und andere gesetzlich versicherte Patienten bleibt auch im Jahr 2004 weiterhin bestehen. Quittungen sammeln und eigene Belastungsgrenze ausrechnen. 1% bzw. 2% vom Jahresbruttoeinkommen.
Folgenden Belastungen kommen auf gesetzlich Krankenversicherte ab 2004 zu:
  • Keine Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • Versicherungsfremde Leistungen werden vollkommen aus dem Leistungskatalog gestrichen. Das betrifft das Entbindungsgeld und das Sterbegeld
  • Das Mutterschaftsgeld wird zukünftig aus Steuern finanziert. Dazu erhöht die Regierung die Tabaksteuer ab 2004 kräftig.
  • Einfache Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nicht mehr erstattet
  • Es gibt eine Arztgebühr pro Quartal in Höhe von 10,00 EUR, Sozialhilfeempfänger werden den Versicherten gleichgestellt.
  • Bei Brillen und Sehhilfen werden sich die Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr beteiligen.

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Langfristige Planungen bis 2006:

  • · Zahnersatz bleibt auch 2005 Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. An dem Leistungsumfang ändert sich nichts. Jedoch fällt ab Juli 2005 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,4% zur Finanzierung des Zahnersatz an. Dieser Beitrag ist vom Versicherten Mitglied selbst zu tragen.
  • Um das Krankengeld zu finanzieren, startet zeitgleich mit dem Beitrag für Zahnersatz der Zusatzbeitrag für das Krankengeld in Höhe von 0,5 Prozent des monatlichen Brutto-Einkommens. Diese Mehrbelastung trägt ebenfalls das versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Familienversicherte Angehörige, sowie ALG-II - Empfänger bleiben jedoch von den Zusatzbeiträgen befreit, behalten aber den Anspruch auf die Leistung.


Unter der Webadresse www.die-gesundheitsreform.de hat das Bundesgesundheitsministerium für alle, die sich über Hintergründe, Zeitplanungen und Pressestimmen der Reform informieren wollen, eigens eine Homepage eingerichtet.

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