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Satzungsleistungen:
Akupunktur
Zugelassene Indikationen für Kassenleistung
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule,
- chronische Schmerzen in mind. einem Kniegelenk durch Gonarthrose
die seit mind. 6 Monaten bestehen.
Alternative Behandlungsmethoden teilweise als Einzelfallentscheidung.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernimmt die sächsisch-thüringische Gesundheitskasse ab sofort die Kosten einer homöopathischen Behandlung.
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